Informationen zum neuen Widerrufsrecht
Informationen zum Widerrufsrecht
Seit dem 13.6.2014 gilt die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL). Mit Inkrafttreten des Gesetzes unterliegen auch Maklerverträge dem Widerrufsrecht. Für alle sogenannten Fernabsatzverträge gilt eine neue, 14-tägige Widerrufsfrist. Fernabsatzverträge sind Verträge, die durch E-Mails, Briefwechsel, Internet, Telefax oder Telefonate angebahnt werden. Da die meisten Kontakte anfangs über Telefon, Internet Fax oder E-Mail abgewickelt werden, trifft das neue Recht fast jeden.
Aufgrund der Richtlinie sind wir verpflichtet unsere Kunden über das Widerrufsrecht zu belehren; und dies bereits bei Beginn der Dienstleistung, egal ob Sie als Kaufinteressent auf eine Zeitungsanzeige reagieren oder als Eigentümer einen Vermietungs- oder Verkaufsauftrag erteilen möchten.
Wann kommt ein Maklervertrag zustande?
Meldet sich ein Kaufinteressent per E-Mail, telefonisch oder über ein Immobilienportal auf ein Immobilienangebot beim Makler, nimmt der Verbraucher bereits ein konkretes Angebot zur Immobilienvermittlung in Anspruch. Es kommt bereits jetzt ein Maklervertrag zustande. Verträge kommen oft durch gegenseitiges Einvernehmen zustande und müssen nicht immer schriftlich geschlossen werden. Da dies nicht jedem Verbraucher klar ist, wurde zum Schutz des Verbrauchers die EU-Verbraucherrechterichtlinie erlassen. Durch die Widerrufsbelehrung soll der Verbraucher aufgeklärt werden, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist und ihm ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht.
Was kostet die Immobilienvermittlung (Maklervertrag)
Erst bei Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages wird eine Courtage bzw. Provision fällig. So regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 652-656 (BGB)
Immobilienmakler müssen Kunden künftig über das Widerrufsrecht belehren
Mit der Widerrufsbelehrung wird der Verbraucher darauf hingewiesen, dass er das Recht hat innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Künftig ist jeder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag belehrungspflichtig. D.h. dem Verkäufer bzw. dem Kaufinteressenten muss eine Widerrufsbelehrung übermittelt werden.
Widerrufsbelehrung in der Praxis
Das Maklergeschäft ist in der Regel schnell, so ist es schlecht umsetzbar, die 14-tägige Widerrufsfrist abzuwarten und mit der Vermittlungstätigkeit erst nach zwei Wochen zu beginnen. Um bereits bei Anfrage eines Kaufinteressenten oder nach Vertragsabschluss mit dem Verkäufer mit der Dienstleistung beginnen zu können, ist es notwendig, dass der Kunde eine ausdrückliche Erklärung abgibt, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Leistung beginnen kann. Besteht der Interessent oder Verkäufer auf sein Widerrufsrecht kann der Makler erst nach 14 Tagen mit seiner Vermittlungstätigkeit beginnen.
Bei Anfragen über die Immobilienportale (My-Next-Home, Immowelt, Immobilien-Scout und Immonet u. ä.) ist für die Verbraucher die Widerrufsbelehrung enthalten. Anfragen werden ggf. nur abgeschickt, wenn der Interessent bestätigt, dass er die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden hat.
Ausnahmen des Widerrufsrechts
Als Ausnahme gilt der Erstkontakt des Verbrauchers im Maklerbüro (da es sich hier um keinen Fernabsatzvertrag handelt).
Fazit:
Immobilienmakler werden künftig entweder Interessenten 14 Tage bis zur Bekanntgabe der Objektdetails und Objektbesichtigung warten lassen und erst nach dem verstreichen dieser Zeit seine Maklertätigkeit aufnehmen. Nur so lässt sich das neue Recht rechtwirksam beachten. Möchte der Interessent oder Immobilienverkäufer sofort Informationen erhalten oder die Maklertätigkeit in Anspruch nehmen, so ist es möglich, dass der Verbraucher auf sein 14 tägiges Widerrufsrecht verzichtet. Der Maklerkunde muss dem Makler schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) mitteilen, dass der Makler sofort, also vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Vermittlungstätigkeit beginnen kann. Provision fällt selbstverständlich erst dann an, wenn die Immobilie tatsächlich gekauft oder gemietet wird.